Die Kapitalertragsteuer ist die Erhebungsform der Abgeltungsteuer: Banken behalten 25 % auf Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne ein und führen sie ans Finanzamt ab. Über den Freistellungsauftrag bleibt der Sparer-Pauschbetrag steuerfrei.
Abgeltungswirkung
Mit dem Einbehalt ist die Einkommensteuer regelmäßig abgegolten. Bei Auslandsdepots oder zur Günstigerprüfung ist die Angabe in der Anlage KAP erforderlich.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich einbehaltene Kapitalertragsteuer zurückholen?
Ja, über die Anlage KAP, etwa bei nicht genutztem Freistellungsauftrag oder niedrigem persönlichen Steuersatz.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

