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Glossar · Kapital & Anlage§§ 43 ff. EStGDefinition

Kapitalertragsteuer

Quellensteuer, die Banken auf Kapitalerträge einbehalten und abführen.

Das Wichtigste in Kürze

Die Kapitalertragsteuer ist die Erhebungsform der Abgeltungsteuer: Banken behalten 25 % auf Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne ein und führen sie ans Finanzamt ab. Über den Freistellungsauftrag bleibt der Sparer-Pauschbetrag steuerfrei.

Rechtsgrundlage: §§ 43 ff. EStG Bereich: Kapital & Anlage

Abgeltungswirkung

Mit dem Einbehalt ist die Einkommensteuer regelmäßig abgegolten. Bei Auslandsdepots oder zur Günstigerprüfung ist die Angabe in der Anlage KAP erforderlich.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Kapitalertragsteuer zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich einbehaltene Kapitalertragsteuer zurückholen?

Ja, über die Anlage KAP, etwa bei nicht genutztem Freistellungsauftrag oder niedrigem persönlichen Steuersatz.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 43 EStG – Kapitalerträge mit Steuerabzug. Gesetze im Internet.
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