Der Sparer-Pauschbetrag stellt Kapitalerträge bis 1.000 € (Ledige) bzw. 2.000 € (Zusammenveranlagung) steuerfrei. Er ersetzt den Abzug tatsächlicher Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften.
Freistellungsauftrag
Damit die Bank keine Kapitalertragsteuer einbehält, muss ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Ohne ihn kann der Pauschbetrag über die Anlage KAP nachträglich geltend gemacht werden.
| ledig | 1.000 € |
|---|---|
| zusammenveranlagt | 2.000 € |
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Sparer-Pauschbetrag zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich neben dem Pauschbetrag Werbungskosten absetzen?
Nein, bei den Kapitaleinkünften ist der Abzug tatsächlicher Werbungskosten durch den Pauschbetrag abgegolten.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

