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Glossar · Kapital & Anlage§ 20 Abs. 9 EStGDefinition

Sparer-Pauschbetrag

Steuerfreibetrag für Kapitalerträge: 1.000 € bzw. 2.000 €.

Das Wichtigste in Kürze

Der Sparer-Pauschbetrag stellt Kapitalerträge bis 1.000 € (Ledige) bzw. 2.000 € (Zusammenveranlagung) steuerfrei. Er ersetzt den Abzug tatsächlicher Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften.

Rechtsgrundlage: § 20 Abs. 9 EStG Bereich: Kapital & Anlage

Freistellungsauftrag

Damit die Bank keine Kapitalertragsteuer einbehält, muss ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Ohne ihn kann der Pauschbetrag über die Anlage KAP nachträglich geltend gemacht werden.

Eckdaten · Sparer-Pauschbetrag
ledig1.000 €
zusammenveranlagt2.000 €

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich neben dem Pauschbetrag Werbungskosten absetzen?

Nein, bei den Kapitaleinkünften ist der Abzug tatsächlicher Werbungskosten durch den Pauschbetrag abgegolten.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 20 EStG – Kapitalvermögen. Gesetze im Internet.
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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