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Glossar · Rente & Alter§ 24a EStGDefinition

Altersentlastungsbetrag

Freibetrag für Steuerpflichtige, die das 64. Lebensjahr vollendet haben.

Das Wichtigste in Kürze

Wer vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet hat, erhält den Altersentlastungsbetrag auf bestimmte Einkünfte (nicht auf Renten). Der Prozentsatz und Höchstbetrag sinken jahrgangsabhängig ab.

Rechtsgrundlage: § 24a EStG Bereich: Rente & Alter

Abschmelzung

Für ältere Jahrgänge war der Prozentsatz höher; er wird bis zum vollständigen Auslaufen jährlich reduziert. Erfasst werden vor allem Arbeitslohn und andere Einkünfte neben Leibrenten.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Altersentlastungsbetrag zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Gilt der Altersentlastungsbetrag auch für Renten?

Nein, Leibrenten sind ausgenommen; er betrifft z. B. Arbeitslohn, Miet- oder Kapitaleinkünfte im Alter.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 24a EStG – Altersentlastungsbetrag. Gesetze im Internet.
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