Wer vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet hat, erhält den Altersentlastungsbetrag auf bestimmte Einkünfte (nicht auf Renten). Der Prozentsatz und Höchstbetrag sinken jahrgangsabhängig ab.
Abschmelzung
Für ältere Jahrgänge war der Prozentsatz höher; er wird bis zum vollständigen Auslaufen jährlich reduziert. Erfasst werden vor allem Arbeitslohn und andere Einkünfte neben Leibrenten.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Gilt der Altersentlastungsbetrag auch für Renten?
Nein, Leibrenten sind ausgenommen; er betrifft z. B. Arbeitslohn, Miet- oder Kapitaleinkünfte im Alter.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

