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Glossar · Rente & Alter§ 19 Abs. 2 EStGDefinition

Versorgungsfreibetrag

Freibetrag auf Versorgungsbezüge wie Beamtenpensionen.

Das Wichtigste in Kürze

Versorgungsbezüge (z. B. Beamtenpensionen, Werkspensionen) bleiben durch den Versorgungsfreibetrag und einen Zuschlag teilweise steuerfrei. Wie bei der Rentenbesteuerung wird der steuerfreie Anteil jahrgangsabhängig abgeschmolzen.

Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 2 EStG Bereich: Rente & Alter

Festschreibung

Der einmal ermittelte Freibetrag bleibt als fester Euro-Betrag über die Laufzeit konstant. Für jüngere Pensionärsjahrgänge fällt er niedriger aus.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Versorgungsfreibetrag zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Was sind Versorgungsbezüge?

Ruhegehälter aus früheren Dienstverhältnissen, insbesondere Beamtenpensionen und Betriebsrenten aus Direktzusagen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 19 EStG – Nichtselbständige Arbeit. Gesetze im Internet.
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