Versorgungsbezüge (z. B. Beamtenpensionen, Werkspensionen) bleiben durch den Versorgungsfreibetrag und einen Zuschlag teilweise steuerfrei. Wie bei der Rentenbesteuerung wird der steuerfreie Anteil jahrgangsabhängig abgeschmolzen.
Festschreibung
Der einmal ermittelte Freibetrag bleibt als fester Euro-Betrag über die Laufzeit konstant. Für jüngere Pensionärsjahrgänge fällt er niedriger aus.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Was sind Versorgungsbezüge?
Ruhegehälter aus früheren Dienstverhältnissen, insbesondere Beamtenpensionen und Betriebsrenten aus Direktzusagen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

