Der Grundfreibetrag stellt das Existenzminimum steuerfrei. Erst für das darüber hinausgehende zu versteuernde Einkommen beginnt der progressive Tarif der Einkommensteuer.
Wirkung im Tarif
Bis zum Grundfreibetrag beträgt der Steuersatz 0 %. Er wird jährlich an die Entwicklung des Existenzminimums angepasst und gilt je Person – bei Zusammenveranlagung also doppelt.
| Grundfreibetrag 2026 | 12.348 € |
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Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Gilt der Grundfreibetrag pro Person?
Ja, bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt er sich entsprechend.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

