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Glossar · Grundlagen & System§ 32a EStGDefinition

Grundfreibetrag

Steuerfreies Existenzminimum – bis zu dieser Höhe fällt keine Einkommensteuer an.

Das Wichtigste in Kürze

Der Grundfreibetrag stellt das Existenzminimum steuerfrei. Erst für das darüber hinausgehende zu versteuernde Einkommen beginnt der progressive Tarif der Einkommensteuer.

Rechtsgrundlage: § 32a EStG Bereich: Grundlagen & System

Wirkung im Tarif

Bis zum Grundfreibetrag beträgt der Steuersatz 0 %. Er wird jährlich an die Entwicklung des Existenzminimums angepasst und gilt je Person – bei Zusammenveranlagung also doppelt.

Eckdaten · Grundfreibetrag
Grundfreibetrag 202612.348 €

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Häufige Fragen (FAQ)

Gilt der Grundfreibetrag pro Person?

Ja, bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt er sich entsprechend.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 32a EStG – Einkommensteuertarif. Gesetze im Internet.
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