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Glossar · Rente & Alter§ 22 Nr. 1 EStGDefinition

Rentenbesteuerung

Nachgelagerte Besteuerung gesetzlicher und privater Renten.

Das Wichtigste in Kürze

Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden nachgelagert besteuert: Ein vom Rentenbeginn abhängiger Besteuerungsanteil ist steuerpflichtig, der Rest bleibt als Rentenfreibetrag steuerfrei. Der Anteil steigt für spätere Jahrgänge bis auf 100 %.

Rechtsgrundlage: § 22 Nr. 1 EStG Bereich: Rente & Alter

Rentenfreibetrag

Der einmal festgelegte steuerfreie Betrag bleibt in Euro über die gesamte Laufzeit konstant. Rentenerhöhungen sind dagegen voll steuerpflichtig. Ob eine Erklärungspflicht besteht, hängt vom Grundfreibetrag ab.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Rentenbesteuerung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Nur wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt; viele Rentner bleiben darunter.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 22 EStG – Sonstige Einkünfte. Gesetze im Internet.
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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