Besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, beginnt die Festsetzungsfrist nicht mit Ablauf des Steuerjahres, sondern erst mit Ablauf des Jahres der Abgabe – spätestens jedoch nach drei Jahren.
Wirkung
Die Anlaufhemmung verhindert, dass Steuerpflichtige durch verspätete oder unterlassene Abgabe die Verjährung zu ihren Gunsten verkürzen. Sie kann die effektive Änderungsmöglichkeit des Finanzamts erheblich verlängern.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie lange kann die Frist maximal hinausgeschoben werden?
Die Anlaufhemmung wirkt höchstens drei Jahre; danach beginnt die reguläre Festsetzungsfrist auch ohne Abgabe.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

