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Glossar · Verfahren & AO§ 149 AODefinition

Steuererklärung – Abgabefrist

Gesetzliche Frist zur Abgabe der Steuererklärung.

Das Wichtigste in Kürze

Die Steuererklärung ist grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben. Wer steuerlich beraten wird, hat deutlich länger Zeit; verspätete Abgabe kann einen Verspätungszuschlag auslösen.

Rechtsgrundlage: § 149 AO Bereich: Verfahren & AO

Fristverlängerung

Eine Fristverlängerung ist auf Antrag möglich. Bei freiwilliger (Antrags-)Veranlagung besteht keine Frist im engeren Sinne – sie ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Was passiert bei verspäteter Abgabe?

Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen und die Besteuerungsgrundlagen schätzen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 149 AO – Abgabe der Steuererklärungen. Gesetze im Internet.
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