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Glossar · Selbständige & Gewinn§ 255 HGBDefinition

Anschaffungskosten

Alle Aufwendungen, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und betriebsbereit zu machen.

Das Wichtigste in Kürze

Zu den Anschaffungskosten zählen der Kaufpreis sowie Nebenkosten (z. B. Notar, Grunderwerbsteuer, Transport, Montage) abzüglich Minderungen wie Rabatte oder Skonti. Sie bilden die Bemessungsgrundlage für die AfA.

Rechtsgrundlage: § 255 HGB Bereich: Selbständige & Gewinn

Abgrenzung zu Herstellungskosten

Wird ein Gut gekauft, spricht man von Anschaffungskosten; wird es selbst erstellt oder wesentlich erweitert, von Herstellungskosten. Laufende Reparaturen sind dagegen sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Anschaffungskosten zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Gehört die Grunderwerbsteuer zu den Anschaffungskosten?

Ja, bei Immobilien zählt sie als Anschaffungsnebenkosten zur AfA-Bemessungsgrundlage des Gebäudeanteils.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 255 HGB – Bewertungsmaßstäbe. Gesetze im Internet.
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