Zu den Anschaffungskosten zählen der Kaufpreis sowie Nebenkosten (z. B. Notar, Grunderwerbsteuer, Transport, Montage) abzüglich Minderungen wie Rabatte oder Skonti. Sie bilden die Bemessungsgrundlage für die AfA.
Abgrenzung zu Herstellungskosten
Wird ein Gut gekauft, spricht man von Anschaffungskosten; wird es selbst erstellt oder wesentlich erweitert, von Herstellungskosten. Laufende Reparaturen sind dagegen sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Gehört die Grunderwerbsteuer zu den Anschaffungskosten?
Ja, bei Immobilien zählt sie als Anschaffungsnebenkosten zur AfA-Bemessungsgrundlage des Gebäudeanteils.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

