Herstellungskosten umfassen alle Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung, Erweiterung oder über den ursprünglichen Zustand hinausgehende Verbesserung entstehen. Sie werden nur über die AfA abgezogen.
Abgrenzung
Gegenstück ist der sofort abziehbare Erhaltungsaufwand. In den ersten drei Jahren nach Kauf drohen anschaffungsnahe Herstellungskosten, wenn die 15-%-Grenze überschritten wird.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Zählen Eigenleistungen dazu?
Materialkosten ja; die eigene Arbeitsleistung des Steuerpflichtigen ist mangels Aufwand nicht ansetzbar.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

