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Glossar · Selbständige & Gewinn§ 255 Abs. 2 HGBDefinition

Herstellungskosten

Aufwendungen für die Herstellung, Erweiterung oder wesentliche Verbesserung eines Guts.

Das Wichtigste in Kürze

Herstellungskosten umfassen alle Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung, Erweiterung oder über den ursprünglichen Zustand hinausgehende Verbesserung entstehen. Sie werden nur über die AfA abgezogen.

Rechtsgrundlage: § 255 Abs. 2 HGB Bereich: Selbständige & Gewinn

Abgrenzung

Gegenstück ist der sofort abziehbare Erhaltungsaufwand. In den ersten drei Jahren nach Kauf drohen anschaffungsnahe Herstellungskosten, wenn die 15-%-Grenze überschritten wird.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Herstellungskosten zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Zählen Eigenleistungen dazu?

Materialkosten ja; die eigene Arbeitsleistung des Steuerpflichtigen ist mangels Aufwand nicht ansetzbar.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 255 HGB – Bewertungsmaßstäbe. Gesetze im Internet.
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