Erhaltungsaufwand dient dazu, ein vorhandenes Wirtschaftsgut in ordnungsgemäßem Zustand zu halten – z. B. Reparaturen, Anstrich, Austausch defekter Anlagen. Er ist bei Vermietung sofort als Werbungskosten abziehbar.
Abgrenzung zu Herstellungskosten
Wird die Substanz erweitert oder wesentlich verbessert, liegen Herstellungskosten vor (nur AfA). Größerer Erhaltungsaufwand kann bei Wohngebäuden auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden. Vorsicht bei anschaffungsnahen Aufwendungen.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich große Reparaturen verteilen?
Ja, größerer Erhaltungsaufwand an Wohngebäuden darf gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

