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Glossar · Vermietung & Immobilien§ 9, § 21 EStGDefinition

Erhaltungsaufwand

Sofort abziehbare Kosten für Instandhaltung und Reparatur.

Das Wichtigste in Kürze

Erhaltungsaufwand dient dazu, ein vorhandenes Wirtschaftsgut in ordnungsgemäßem Zustand zu halten – z. B. Reparaturen, Anstrich, Austausch defekter Anlagen. Er ist bei Vermietung sofort als Werbungskosten abziehbar.

Rechtsgrundlage: § 9, § 21 EStG Bereich: Vermietung & Immobilien

Abgrenzung zu Herstellungskosten

Wird die Substanz erweitert oder wesentlich verbessert, liegen Herstellungskosten vor (nur AfA). Größerer Erhaltungsaufwand kann bei Wohngebäuden auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden. Vorsicht bei anschaffungsnahen Aufwendungen.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Erhaltungsaufwand zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich große Reparaturen verteilen?

Ja, größerer Erhaltungsaufwand an Wohngebäuden darf gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 21 EStG – Vermietung und Verpachtung. Gesetze im Internet.
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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