Übersteigen Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung einer Immobilie 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten (netto), werden sie zu Herstellungskosten – und sind nur über die AfA absetzbar statt sofort.
Die 15-%-Grenze
Maßgeblich sind die Netto-Aufwendungen ohne jährlich üblichen Erhaltungsaufwand und ohne Erweiterungen. Wer die Grenze überschreitet, verliert den Sofortabzug für sämtliche betroffenen Maßnahmen dieses Zeitraums.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Anschaffungsnahe Herstellungskosten zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie vermeide ich anschaffungsnahe Herstellungskosten?
Größere Sanierungen zeitlich strecken oder die 15-%-Grenze im Blick behalten; reine Schönheitsreparaturen zählen teils nicht mit.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

