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Glossar · Vermietung & Immobilien§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStGDefinition

Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Instandsetzungskosten in den ersten drei Jahren nach Kauf, die als Herstellungskosten gelten.

Das Wichtigste in Kürze

Übersteigen Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung einer Immobilie 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten (netto), werden sie zu Herstellungskosten – und sind nur über die AfA absetzbar statt sofort.

Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG Bereich: Vermietung & Immobilien

Die 15-%-Grenze

Maßgeblich sind die Netto-Aufwendungen ohne jährlich üblichen Erhaltungsaufwand und ohne Erweiterungen. Wer die Grenze überschreitet, verliert den Sofortabzug für sämtliche betroffenen Maßnahmen dieses Zeitraums.

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie vermeide ich anschaffungsnahe Herstellungskosten?

Größere Sanierungen zeitlich strecken oder die 15-%-Grenze im Blick behalten; reine Schönheitsreparaturen zählen teils nicht mit.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 6 EStG – Bewertung. Gesetze im Internet.
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