Für den Arbeitsweg können pro Entfernungskilometer 0,38 € ab dem ersten Entfernungskilometer) als Werbungskosten abgesetzt werden – unabhängig vom Verkehrsmittel. Gezählt wird nur die einfache Strecke.
Höhe und Grenzen
Die Pauschale gilt je Arbeitstag und nur für die einfache Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte. Der Höchstbetrag von 4.500 € gilt nicht bei Nutzung des eigenen Pkw. Neben ihr sind Unfallkosten gesondert abziehbar.
| ab km 1 | 0,38 €/km |
|---|---|
| Mobilitätsprämie | 14 % (ab km 21) |
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich Hin- und Rückfahrt ansetzen?
Nein, die Entfernungspauschale gilt nur für die einfache Strecke pro Arbeitstag.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 13. August 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

