Für jeden Tag überwiegender Tätigkeit in der häuslichen Wohnung können 6 € pauschal als Werbungskosten abgezogen werden – höchstens 1.260 € im Jahr (210 Tage). Ein separates Arbeitszimmer ist nicht erforderlich.
Kombination mit Pendlerpauschale
An Tagen mit Homeoffice-Pauschale ist die Entfernungspauschale grundsätzlich nicht zusätzlich absetzbar. Die Pauschale zählt in den Arbeitnehmer-Pauschbetrag hinein.
| Pro Tag | 6 € |
|---|---|
| Maximum/Jahr | 1.260 € (210 Tage) |
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Homeoffice-Pauschale zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Brauche ich ein eigenes Arbeitszimmer?
Nein, die Homeoffice-Pauschale steht auch ohne separates Zimmer zu.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

