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Glossar · Arbeitnehmer & Lohn§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStGDefinition

Homeoffice-Pauschale

Tagespauschale von 6 € für das Arbeiten von zu Hause, max. 1.260 € pro Jahr.

Das Wichtigste in Kürze

Für jeden Tag überwiegender Tätigkeit in der häuslichen Wohnung können 6 € pauschal als Werbungskosten abgezogen werden – höchstens 1.260 € im Jahr (210 Tage). Ein separates Arbeitszimmer ist nicht erforderlich.

Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG Bereich: Arbeitnehmer & Lohn

Kombination mit Pendlerpauschale

An Tagen mit Homeoffice-Pauschale ist die Entfernungspauschale grundsätzlich nicht zusätzlich absetzbar. Die Pauschale zählt in den Arbeitnehmer-Pauschbetrag hinein.

Eckdaten · Homeoffice-Pauschale
Pro Tag6 €
Maximum/Jahr1.260 € (210 Tage)

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Brauche ich ein eigenes Arbeitszimmer?

Nein, die Homeoffice-Pauschale steht auch ohne separates Zimmer zu.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 4 EStG – Gewinnbegriff. Gesetze im Internet.
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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