Werbungskosten sind beruflich veranlasste Aufwendungen bei den Überschusseinkünften – vor allem bei Arbeitnehmern und Vermietern. Ohne Einzelnachweis wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € berücksichtigt.
Typische Werbungskosten
Dazu zählen Pendlerpauschale, Arbeitsmittel, Fortbildung, Arbeitszimmer/Homeoffice, doppelte Haushaltsführung und Bewerbungskosten. Bei Vermietung sind es u. a. AfA und Schuldzinsen.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zu Betriebsausgaben?
Werbungskosten mindern Überschusseinkünfte, Betriebsausgaben Gewinneinkünfte – der Grundgedanke der beruflichen Veranlassung ist gleich.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

