Werkzeuge, Fachliteratur, Büromöbel, Computer oder Berufskleidung können als Werbungskosten abgezogen werden, soweit sie beruflich veranlasst sind. Bei gemischter Nutzung ist der berufliche Anteil zu schätzen.
Sofortabzug oder AfA
Bis 800 € netto (GWG) ist der Sofortabzug möglich, teurere Arbeitsmittel werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Computer und Software dürfen nach Verwaltungsauffassung regelmäßig sofort abgesetzt werden.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Arbeitsmittel zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Zählt normale Kleidung als Arbeitsmittel?
Nein, nur typische Berufskleidung (z. B. Uniform, Sicherheitsschuhe). Bürokleidung ist privat und nicht abziehbar.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

