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Glossar · Selbständige & Gewinn§ 6 Abs. 2 EStGDefinition

GWG (Geringwertige Wirtschaftsgüter)

Wirtschaftsgüter bis 800 € netto, die sofort abgeschrieben werden dürfen.

Das Wichtigste in Kürze

Selbständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter bis 800 € netto können im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe abgezogen werden – statt Verteilung über die AfA.

Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 2 EStG Bereich: Selbständige & Gewinn

Sammelposten

Alternativ kann für Güter von 250 € bis 1.000 € ein Sammelposten gebildet und über fünf Jahre gleichmäßig abgeschrieben werden (Poolabschreibung). Die Wahl gilt einheitlich für das Wirtschaftsjahr.

Eckdaten · GWG (Geringwertige Wirtschaftsgüter)
GWG-Grenze800 € netto
Sammelposten250 – 1.000 €

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Häufige Fragen (FAQ)

Gilt die Grenze netto oder brutto?

Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern gilt die Nettogrenze von 800 €.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 6 EStG – Bewertung. Gesetze im Internet.
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