Selbständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter bis 800 € netto können im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe abgezogen werden – statt Verteilung über die AfA.
Sammelposten
Alternativ kann für Güter von 250 € bis 1.000 € ein Sammelposten gebildet und über fünf Jahre gleichmäßig abgeschrieben werden (Poolabschreibung). Die Wahl gilt einheitlich für das Wirtschaftsjahr.
| GWG-Grenze | 800 € netto |
|---|---|
| Sammelposten | 250 – 1.000 € |
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit GWG (Geringwertige Wirtschaftsgüter) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Gilt die Grenze netto oder brutto?
Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern gilt die Nettogrenze von 800 €.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

