Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind voll abziehbar, wenn der Raum den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung darstellt. Andernfalls kommt nur die Homeoffice-Pauschale in Betracht.
Voller Abzug oder Jahrespauschale
Bildet das Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt, sind die tatsächlichen Kosten (anteilige Miete, Strom, AfA) unbegrenzt abziehbar; alternativ kann eine Jahrespauschale von 1.260 € angesetzt werden. Ohne Mittelpunkt greift die Tagespauschale von 6 € (max. 1.260 €).
| Jahrespauschale | 1.260 € |
|---|---|
| Homeoffice-Tagespauschale | 6 €/Tag, max. 1.260 € |
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Muss der Raum ein separates Zimmer sein?
Ja, ein nahezu ausschließlich beruflich genutzter, abgeschlossener Raum. Eine Arbeitsecke im Wohnraum genügt für den Arbeitszimmerabzug nicht.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

