Für ein volljähriges Kind in Berufsausbildung, das auswärtig untergebracht ist und für das Kindergeld zusteht, gibt es einen Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs von 1.200 € je Kalenderjahr.
Voraussetzungen
Erforderlich sind Volljährigkeit, Berufsausbildung und auswärtige Unterbringung. Der Freibetrag wird bei getrennt lebenden Eltern grundsätzlich hälftig aufgeteilt.
| Freibetrag | 1.200 €/Jahr |
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Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Gilt der Freibetrag auch für Studierende?
Ja, wenn das Kind volljährig ist, studiert und auswärtig untergebracht ist und Kindergeldanspruch besteht.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

