SteuerNest
Begriff suchenZum Glossar
Glossar · Familie & Kinder§ 33a Abs. 2 EStGDefinition

Ausbildungsfreibetrag

Freibetrag für volljährige, auswärts untergebrachte Kinder in Ausbildung.

Das Wichtigste in Kürze

Für ein volljähriges Kind in Berufsausbildung, das auswärtig untergebracht ist und für das Kindergeld zusteht, gibt es einen Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs von 1.200 € je Kalenderjahr.

Rechtsgrundlage: § 33a Abs. 2 EStG Bereich: Familie & Kinder

Voraussetzungen

Erforderlich sind Volljährigkeit, Berufsausbildung und auswärtige Unterbringung. Der Freibetrag wird bei getrennt lebenden Eltern grundsätzlich hälftig aufgeteilt.

Eckdaten · Ausbildungsfreibetrag
Freibetrag1.200 €/Jahr

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Ausbildungsfreibetrag zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Gilt der Freibetrag auch für Studierende?

Ja, wenn das Kind volljährig ist, studiert und auswärtig untergebracht ist und Kindergeldanspruch besteht.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 33a EStG. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

SteuerNest

Noch Fragen zu Ausbildungsfreibetrag?

Der KI-Assistent erklärt Steuerbegriffe im Zusammenhang deines Falls – rund um die Uhr.

Link kopiert