SteuerNest
Begriff suchenZum Glossar
Glossar · Familie & Kinder§ 33a Abs. 1 EStGDefinition

Unterhalt an Angehörige

Abziehbare Unterhaltsleistungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen.

Das Wichtigste in Kürze

Unterhaltszahlungen an bedürftige, gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen sind bis zum Höchstbetrag (orientiert am Grundfreibetrag) als außergewöhnliche Belastung abziehbar – ohne zumutbare Eigenbelastung.

Rechtsgrundlage: § 33a Abs. 1 EStG Bereich: Familie & Kinder

Anrechnung eigener Einkünfte

Eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person über 624 € jährlich mindern den Höchstbetrag. Übernommene Basis-Kranken- und Pflegebeiträge erhöhen ihn. Ein Vermögen der unterstützten Person über 15.500 € schließt den Abzug aus.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Unterhalt an Angehörige zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wer gilt als unterhaltsberechtigt?

Vor allem Kinder ohne Kindergeldanspruch, Eltern und der (Ex-)Ehegatte – also gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 33a EStG – Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

SteuerNest

Noch Fragen zu Unterhalt an Angehörige?

Der KI-Assistent erklärt Steuerbegriffe im Zusammenhang deines Falls – rund um die Uhr.

Link kopiert