SteuerNest
Begriff suchenZum Glossar
Glossar · Verfahren & AO§§ 268–280 AODefinition

Aufteilungsbescheid

Aufteilung einer Gesamtschuld zusammen veranlagter Ehegatten – jeder haftet nur für seinen Anteil.

Das Wichtigste in Kürze

Zusammen veranlagte Ehegatten sind Gesamtschuldner der Einkommensteuer. Auf Antrag teilt das Finanzamt die rückständige Steuer nach dem Verhältnis fiktiver Einzelveranlagungen auf; die Vollstreckung beschränkt sich dann auf den jeweiligen Anteil.

Rechtsgrundlage: §§ 268–280 AO Bereich: Verfahren & AO

Antrag und Wirkung

Der Antrag ist ab Bekanntgabe des Leistungsgebots bis zur vollständigen Tilgung möglich. Nach Aufteilung darf gegen jeden Ehegatten nur noch in Höhe seines Anteils vollstreckt werden – wichtig bei Trennung.

Berechnung

Maßstab ist das Verhältnis der Steuerbeträge, die bei Einzelveranlagung entstanden wären. Bereits geleistete Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträge werden angerechnet. Rückständige Säumniszuschläge folgen der Hauptschuld.

Eckdaten · Aufteilungsbescheid
Antragsberechtigtjeder zusammen veranlagte Ehegatte
Maßstabfiktive Einzelveranlagungen (§ 270 AO)
Fristbis zur vollständigen Tilgung der Rückstände
WirkungVollstreckungsbeschränkung auf den eigenen Anteil

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Aufteilungsbescheid zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann lohnt ein Aufteilungsantrag?

Vor allem nach Trennung oder Scheidung, wenn ein Ehegatte für Steuern des anderen in Anspruch genommen werden soll.

Ändert die Aufteilung die Steuerhöhe?

Nein, sie verteilt nur die Zahlungsverpflichtung. Die festgesetzte Steuer bleibt unverändert.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 268 AO – Grundsatz der Aufteilung. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

SteuerNest

Noch Fragen zu Aufteilungsbescheid?

Der KI-Assistent erklärt Steuerbegriffe im Zusammenhang deines Falls – rund um die Uhr.

Link kopiert