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Glossar · Familie & Kinder§ 24b EStGDefinition

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Steuerfreibetrag für echte Alleinerziehende mit Kind im Haushalt.

Das Wichtigste in Kürze

Alleinerziehende erhalten einen Entlastungsbetrag von 4.260 € jährlich für das erste Kind, für das Kindergeld zusteht, zuzüglich 240 € je weiterem Kind. Voraussetzung ist, dass keine weitere volljährige Person im Haushalt lebt.

Rechtsgrundlage: § 24b EStG Bereich: Familie & Kinder

Steuerklasse II

Der Entlastungsbetrag wird über die Steuerklasse II bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Er entfällt anteilig, sobald eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen erwachsenen Person besteht.

Eckdaten · Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
erstes Kind4.260 €
je weiteres Kind+ 240 €

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann entfällt der Entlastungsbetrag?

Wenn eine weitere volljährige Person (außer erwachsenen Kindern mit Kindergeldanspruch) im Haushalt gemeldet ist.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 24b EStG – Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Gesetze im Internet.
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