Alleinerziehende erhalten einen Entlastungsbetrag von 4.260 € jährlich für das erste Kind, für das Kindergeld zusteht, zuzüglich 240 € je weiterem Kind. Voraussetzung ist, dass keine weitere volljährige Person im Haushalt lebt.
Steuerklasse II
Der Entlastungsbetrag wird über die Steuerklasse II bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Er entfällt anteilig, sobald eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen erwachsenen Person besteht.
| erstes Kind | 4.260 € |
|---|---|
| je weiteres Kind | + 240 € |
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wann entfällt der Entlastungsbetrag?
Wenn eine weitere volljährige Person (außer erwachsenen Kindern mit Kindergeldanspruch) im Haushalt gemeldet ist.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

