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Glossar · Bescheid & Rechtsbehelf§ 361 AO, § 69 FGODefinition

Aussetzung der Vollziehung (AdV)

Vorläufiges Aufschieben der Zahlungspflicht während eines Einspruchs- oder Klageverfahrens.

Das Wichtigste in Kürze

Wer gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegt, muss die Steuer zunächst trotzdem zahlen. Über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann die Zahlungspflicht ausgesetzt werden, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen.

Rechtsgrundlage: § 361 AO, § 69 FGO Bereich: Bescheid & Rechtsbehelf

Chancen und Risiko

Das Finanzamt gewährt AdV bei ernstlichen Zweifeln oder unbilliger Härte. Bleibt der Einspruch erfolglos, sind für den ausgesetzten Betrag Aussetzungszinsen von 0,5 % pro Monat zu zahlen.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Aussetzung der Vollziehung (AdV) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Kostet die AdV etwas, wenn ich verliere?

Ja, dann fallen Aussetzungszinsen von 6 % p. a. auf den ausgesetzten Betrag an.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 361 AO – Aussetzung der Vollziehung. Gesetze im Internet.
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