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Glossar · Bescheid & Rechtsbehelf§ 155 AODefinition

Steuerbescheid

Verwaltungsakt, mit dem das Finanzamt die Steuer festsetzt.

Das Wichtigste in Kürze

Der Steuerbescheid ist der schriftliche Verwaltungsakt, mit dem das Finanzamt die Steuer festsetzt. Er wird mit Bekanntgabe wirksam; ab dann läuft die einmonatige Einspruchsfrist.

Rechtsgrundlage: § 155 AO Bereich: Bescheid & Rechtsbehelf

Aufbau prüfen

Zu prüfen sind Festsetzungsteil, Erläuterungen und Nebenbestimmungen (z. B. Vorbehalt der Nachprüfung). Bei Fehlern helfen Einspruch, schlichte Änderung oder die Korrekturvorschriften. Die Bekanntgabe gilt am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als erfolgt.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Steuerbescheid zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Ab wann läuft die Einspruchsfrist?

Ab Bekanntgabe; bei Postversand gilt der Bescheid am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 155 AO – Steuerfestsetzung. Gesetze im Internet.
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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