Der Steuerbescheid ist der schriftliche Verwaltungsakt, mit dem das Finanzamt die Steuer festsetzt. Er wird mit Bekanntgabe wirksam; ab dann läuft die einmonatige Einspruchsfrist.
Aufbau prüfen
Zu prüfen sind Festsetzungsteil, Erläuterungen und Nebenbestimmungen (z. B. Vorbehalt der Nachprüfung). Bei Fehlern helfen Einspruch, schlichte Änderung oder die Korrekturvorschriften. Die Bekanntgabe gilt am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als erfolgt.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Steuerbescheid zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Ab wann läuft die Einspruchsfrist?
Ab Bekanntgabe; bei Postversand gilt der Bescheid am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

