Wird die Aussetzung der Vollziehung gewährt, der Einspruch aber später abgewiesen, sind für den ausgesetzten Betrag Aussetzungszinsen von 0,5 % pro Monat (6 % p. a.) zu zahlen.
Abwägung
Wer AdV beantragt, sollte die Erfolgsaussichten prüfen: Bei sicherem Unterliegen droht eine erhebliche Zinslast. Bei Erfolg des Einspruchs entfallen die Zinsen.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch sind die Aussetzungszinsen?
0,5 % pro Monat, also 6 % pro Jahr, auf den ausgesetzten Betrag.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

