SteuerNest
Begriff suchenZum Glossar
Glossar · Arbeitnehmer & Lohn§ 34 EStGDefinition

Außerordentliche Einkünfte

Zusammengeballte Einkünfte, die tarifbegünstigt über die Fünftelregelung besteuert werden.

Das Wichtigste in Kürze

Bestimmte einmalige, zusammengeballte Einkünfte – etwa Abfindungen oder Veräußerungsgewinne – gelten als außerordentlich und werden über die Fünftelregelung milder besteuert, um Progressionsnachteile abzufedern.

Rechtsgrundlage: § 34 EStG Bereich: Arbeitnehmer & Lohn

Voraussetzungen

Erforderlich ist ein zusammengeballter Zufluss in einem Veranlagungszeitraum, der zu einer echten Progressionsverschärfung führt. Die Begünstigung wird bei der Veranlagung berechnet.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Außerordentliche Einkünfte zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Was sind typische Fälle?

Abfindungen, Entschädigungen, bestimmte Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten und begünstigte Betriebsveräußerungsgewinne.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 34 EStG – Außerordentliche Einkünfte. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

SteuerNest

Noch Fragen zu Außerordentliche Einkünfte?

Der KI-Assistent erklärt Steuerbegriffe im Zusammenhang deines Falls – rund um die Uhr.

Link kopiert