Bestimmte einmalige, zusammengeballte Einkünfte – etwa Abfindungen oder Veräußerungsgewinne – gelten als außerordentlich und werden über die Fünftelregelung milder besteuert, um Progressionsnachteile abzufedern.
Voraussetzungen
Erforderlich ist ein zusammengeballter Zufluss in einem Veranlagungszeitraum, der zu einer echten Progressionsverschärfung führt. Die Begünstigung wird bei der Veranlagung berechnet.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Was sind typische Fälle?
Abfindungen, Entschädigungen, bestimmte Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten und begünstigte Betriebsveräußerungsgewinne.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

