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Glossar · Bescheid & Rechtsbehelf§§ 347 ff. AODefinition

Einspruch

Außergerichtlicher Rechtsbehelf gegen Steuerbescheide, Frist ein Monat.

Das Wichtigste in Kürze

Mit dem Einspruch kann ein Steuerbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe angefochten werden. Er ist kostenlos, formfrei möglich und führt zur vollständigen Überprüfung des Bescheids durch das Finanzamt.

Rechtsgrundlage: §§ 347 ff. AO Bereich: Bescheid & Rechtsbehelf

Frist und Wirkung

Die Monatsfrist beginnt mit Bekanntgabe (Drei-Tages-Fiktion beachten). Der Einspruch hemmt nicht die Zahlungspflicht – dafür ist zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Vorsicht: Der Bescheid kann auch zum Nachteil geändert werden (Verböserung), nach Hinweis.

Eckdaten · Einspruch
Frist1 Monat ab Bekanntgabe
Kostenkeine

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Einspruch zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Was, wenn ich die Frist verpasse?

Dann wird der Bescheid bestandskräftig; in Ausnahmefällen kommen Wiedereinsetzung oder eine Änderung nach den Korrekturvorschriften der AO in Betracht.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 347 AO – Statthaftigkeit des Einspruchs. Gesetze im Internet.
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