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Glossar · Kapital & Anlage§ 203 BewG / BMFDefinition

Basiszins (Bewertung)

Von der Deutschen Bundesbank abgeleiteter Zins, u. a. für die Vorabpauschale.

Das Wichtigste in Kürze

Der Basiszins wird jährlich aus der langfristigen Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet und vom BMF veröffentlicht. Er ist Rechengröße für die Vorabpauschale und für das vereinfachte Ertragswertverfahren der Unternehmensbewertung.

Rechtsgrundlage: § 203 BewG / BMF Bereich: Kapital & Anlage

Bedeutung

Ein niedriger oder negativer Basiszins führt dazu, dass keine Vorabpauschale anfällt. In der Erbschaft-/Schenkungsbewertung beeinflusst er den Kapitalisierungsfaktor.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Basiszins (Bewertung) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wo wird der Basiszins veröffentlicht?

Jährlich im Bundessteuerblatt bzw. durch BMF-Schreiben, basierend auf Angaben der Deutschen Bundesbank.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. BMF – Basiszins. Bundesministerium der Finanzen.
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