Der Basiszins wird jährlich aus der langfristigen Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet und vom BMF veröffentlicht. Er ist Rechengröße für die Vorabpauschale und für das vereinfachte Ertragswertverfahren der Unternehmensbewertung.
Bedeutung
Ein niedriger oder negativer Basiszins führt dazu, dass keine Vorabpauschale anfällt. In der Erbschaft-/Schenkungsbewertung beeinflusst er den Kapitalisierungsfaktor.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Wo wird der Basiszins veröffentlicht?
Jährlich im Bundessteuerblatt bzw. durch BMF-Schreiben, basierend auf Angaben der Deutschen Bundesbank.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

