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Glossar · Verfahren & AO§§ 233a, 238 AODefinition

Zinsen (Nachzahlung/Erstattung)

Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen nach Ablauf der Karenzzeit.

Das Wichtigste in Kürze

Steuernachzahlungen und -erstattungen werden nach einer Karenzzeit von 15 Monaten verzinst. Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen beträgt seit der Neuregelung 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr).

Rechtsgrundlage: §§ 233a, 238 AO Bereich: Verfahren & AO

Karenzzeit

Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres. Zu unterscheiden sind Nachzahlungszinsen von Stundungs-, Aussetzungs- und Hinterziehungszinsen, für die weiterhin 0,5 % pro Monat gelten.

Eckdaten · Zinsen (Nachzahlung/Erstattung)
Zinssatz0,15 %/Monat (1,8 % p. a.)
Karenzzeit15 Monate

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Bekomme ich auch Erstattungszinsen?

Ja, dieselbe Verzinsung gilt zugunsten des Steuerpflichtigen bei Erstattungen; Erstattungszinsen sind allerdings steuerpflichtig.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 233a AO – Verzinsung von Steuernachforderungen. Gesetze im Internet.
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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