Steuernachzahlungen und -erstattungen werden nach einer Karenzzeit von 15 Monaten verzinst. Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen beträgt seit der Neuregelung 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr).
Karenzzeit
Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres. Zu unterscheiden sind Nachzahlungszinsen von Stundungs-, Aussetzungs- und Hinterziehungszinsen, für die weiterhin 0,5 % pro Monat gelten.
| Zinssatz | 0,15 %/Monat (1,8 % p. a.) |
|---|---|
| Karenzzeit | 15 Monate |
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Zinsen (Nachzahlung/Erstattung) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Bekomme ich auch Erstattungszinsen?
Ja, dieselbe Verzinsung gilt zugunsten des Steuerpflichtigen bei Erstattungen; Erstattungszinsen sind allerdings steuerpflichtig.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

