Wer als Unternehmer Bauleistungen empfängt, muss 15 % des Rechnungsbetrags einbehalten und ans Finanzamt abführen – es sei denn, der Bauleistende legt eine gültige Freistellungsbescheinigung vor.
Freistellungsbescheinigung
Mit der Freistellungsbescheinigung entfällt der Abzug. Die einbehaltene Bauabzugsteuer wird beim Bauleistenden auf seine Steuern angerechnet. Ziel ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit.
| Abzug | 15 % |
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Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie vermeide ich den Steuerabzug?
Der Bauleistende legt eine gültige Freistellungsbescheinigung des Finanzamts vor; dann entfällt der 15-%-Einbehalt.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

