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Glossar · Selbständige & Gewinn§ 48 EStGDefinition

Bauabzugsteuer

15-%-Steuerabzug des Auftraggebers bei Bauleistungen ohne Freistellungsbescheinigung.

Das Wichtigste in Kürze

Wer als Unternehmer Bauleistungen empfängt, muss 15 % des Rechnungsbetrags einbehalten und ans Finanzamt abführen – es sei denn, der Bauleistende legt eine gültige Freistellungsbescheinigung vor.

Rechtsgrundlage: § 48 EStG Bereich: Selbständige & Gewinn

Freistellungsbescheinigung

Mit der Freistellungsbescheinigung entfällt der Abzug. Die einbehaltene Bauabzugsteuer wird beim Bauleistenden auf seine Steuern angerechnet. Ziel ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit.

Eckdaten · Bauabzugsteuer
Abzug15 %

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie vermeide ich den Steuerabzug?

Der Bauleistende legt eine gültige Freistellungsbescheinigung des Finanzamts vor; dann entfällt der 15-%-Einbehalt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 48 EStG – Steuerabzug bei Bauleistungen. Gesetze im Internet.
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