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Glossar · Rente & Alter§ 92a EStGDefinition

Bausparen (Riester-Wohn)

Einsatz der Riester-Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum.

Das Wichtigste in Kürze

Wohn-Riester (Eigenheimrente) erlaubt es, gefördertes Riester-Kapital für den Erwerb oder die Entschuldung selbstgenutzten Wohneigentums einzusetzen. Die Förderung wirkt so unmittelbar für das eigene Zuhause.

Rechtsgrundlage: § 92a EStG Bereich: Rente & Alter

Nachgelagerte Besteuerung

Die geförderten Beträge werden in einem Wohnförderkonto erfasst und im Alter nachgelagert besteuert. Wahlweise kann die Steuer verteilt über die Rentenphase oder einmalig (mit Rabatt) gezahlt werden.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Bausparen (Riester-Wohn) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich Wohn-Riester versteuern?

Ja, nachgelagert über das Wohnförderkonto – entweder gestreckt über die Rentenphase oder verkürzt mit einem Abschlag.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 92a EStG – Verwendung für Wohneigentum. Gesetze im Internet.
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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