Wohn-Riester (Eigenheimrente) erlaubt es, gefördertes Riester-Kapital für den Erwerb oder die Entschuldung selbstgenutzten Wohneigentums einzusetzen. Die Förderung wirkt so unmittelbar für das eigene Zuhause.
Nachgelagerte Besteuerung
Die geförderten Beträge werden in einem Wohnförderkonto erfasst und im Alter nachgelagert besteuert. Wahlweise kann die Steuer verteilt über die Rentenphase oder einmalig (mit Rabatt) gezahlt werden.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Bausparen (Riester-Wohn) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich Wohn-Riester versteuern?
Ja, nachgelagert über das Wohnförderkonto – entweder gestreckt über die Rentenphase oder verkürzt mit einem Abschlag.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

