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Glossar · Grundlagen & System§ 139a AODefinition

Steuernummer

Vom Finanzamt vergebene Nummer zur Bearbeitung eines Steuerfalls.

Das Wichtigste in Kürze

Die Steuernummer wird vom zuständigen Finanzamt vergeben und ordnet einen konkreten Steuerfall zu. Anders als die lebenslange Steuer-Identifikationsnummer kann sie sich ändern – etwa bei Umzug oder Zuständigkeitswechsel.

Rechtsgrundlage: § 139a AO Bereich: Grundlagen & System

Betriebliche Steuernummer

Selbständige erhalten nach dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eine Steuernummer, die auf Rechnungen anzugeben ist (alternativ die USt-IdNr.).

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Steuernummer zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Steuernummer oder Steuer-ID auf der Rechnung?

Eine der beiden genügt – die vom Finanzamt vergebene Steuernummer oder die USt-IdNr.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 139a AO – Identifikationsmerkmal. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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