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Glossar · Selbständige & Gewinn§ 4 Abs. 1, § 5 EStGDefinition

Betriebsvermögensvergleich

Gewinnermittlung durch Vergleich des Betriebsvermögens zweier Stichtage.

Das Wichtigste in Kürze

Beim Betriebsvermögensvergleich ergibt sich der Gewinn aus der Differenz des Betriebsvermögens am Anfang und Ende des Wirtschaftsjahres, korrigiert um Entnahmen und Einlagen. Er ist die Gewinnermittlung der Bilanzierenden.

Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 1, § 5 EStG Bereich: Selbständige & Gewinn

Formel

Gewinn = Betriebsvermögen Ende − Betriebsvermögen Anfang + Entnahmen − Einlagen. Grundlage ist die Bilanz; es gilt das Prinzip der periodengerechten Abgrenzung, nicht das reine Zuflussprinzip.

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Häufige Fragen (FAQ)

Worin liegt der Unterschied zur EÜR?

Der Betriebsvermögensvergleich erfasst Forderungen und Verbindlichkeiten periodengerecht, die EÜR nur tatsächliche Zahlungsströme.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 4 EStG – Gewinnbegriff. Gesetze im Internet.
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