SteuerNest
Begriff suchenZum Glossar
Glossar · Verfahren & AO§ 162 AODefinition

Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt bei fehlender Mitwirkung.

Das Wichtigste in Kürze

Gibt der Steuerpflichtige keine Erklärung ab oder ist die Buchführung nicht ordnungsgemäß, darf das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Schätzung muss schlüssig und wirtschaftlich vernünftig sein.

Rechtsgrundlage: § 162 AO Bereich: Verfahren & AO

Methoden

Verbreitet sind Zeitreihenvergleich, Richtsatzschätzung und Geldverkehrsrechnung. Gegen einen Schätzungsbescheid kann Einspruch eingelegt und die Erklärung nachgereicht werden. Bewusst hohe Schätzungen zur „Erziehung“ sind unzulässig.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Was tun bei einem Schätzungsbescheid?

Fristgerecht Einspruch einlegen und die fehlende Steuererklärung nachreichen; dann wird regelmäßig neu festgesetzt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 162 AO – Schätzung von Besteuerungsgrundlagen. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

SteuerNest

Noch Fragen zu Schätzung der Besteuerungsgrundlagen?

Der KI-Assistent erklärt Steuerbegriffe im Zusammenhang deines Falls – rund um die Uhr.

Link kopiert