Gibt der Steuerpflichtige keine Erklärung ab oder ist die Buchführung nicht ordnungsgemäß, darf das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Schätzung muss schlüssig und wirtschaftlich vernünftig sein.
Methoden
Verbreitet sind Zeitreihenvergleich, Richtsatzschätzung und Geldverkehrsrechnung. Gegen einen Schätzungsbescheid kann Einspruch eingelegt und die Erklärung nachgereicht werden. Bewusst hohe Schätzungen zur „Erziehung“ sind unzulässig.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Was tun bei einem Schätzungsbescheid?
Fristgerecht Einspruch einlegen und die fehlende Steuererklärung nachreichen; dann wird regelmäßig neu festgesetzt.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

