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Glossar · Vermietung & Immobilien§§ 7h, 7i EStGDefinition

Denkmal-AfA

Erhöhte Absetzungen für Baumaßnahmen an Denkmälern und in Sanierungsgebieten – 9 % bzw. 7 % über zwölf Jahre.

Das Wichtigste in Kürze

Für begünstigte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden oder in Sanierungsgebieten können erhöhte Absetzungen von 9 Prozent in den ersten acht und 7 Prozent in den folgenden vier Jahren geltend gemacht werden.

Rechtsgrundlage: §§ 7h, 7i EStG Bereich: Vermietung & Immobilien

Voraussetzungen

Erforderlich ist eine Bescheinigung der Denkmalschutz- oder Gemeindebehörde über Art und Höhe der begünstigten Aufwendungen. Begünstigt sind nur Baumaßnahmen, nicht der Kaufpreis; Abgrenzung zu Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand beachten.

Vermietung und Eigennutzung

Bei Vermietung greifen §§ 7h/7i EStG, bei eigengenutzten Baudenkmalen der Abzug wie Sonderausgaben nach § 10f EStG. Der reguläre Gebäudeanteil wird weiter über die Gebäude-AfA abgeschrieben; alternativ kommt § 35c EStG in Betracht.

Eckdaten · Denkmal-AfA
Satz8 Jahre je 9 %, danach 4 Jahre je 7 %
NachweisBescheinigung der zuständigen Behörde
BegünstigtBaumaßnahmen, nicht der Gebäudekaufpreis
EigennutzungAbzug nach § 10f EStG möglich

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Brauche ich zwingend eine Bescheinigung?

Ja, ohne Bescheinigung der Denkmal- oder Gemeindebehörde ist die erhöhte Absetzung ausgeschlossen.

Gilt die Denkmal-AfA auch für den Kaufpreis?

Nein, nur für begünstigte Baumaßnahmen nach Abschluss des Kaufvertrags.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 7i EStG – Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen. Gesetze im Internet.
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