Die E-Rechnung ist eine in einem strukturierten Format (z. B. XRechnung, ZUGFeRD) ausgestellte Rechnung. Im inländischen B2B-Bereich besteht seit 2025 eine Empfangspflicht; die Pflicht zur Ausstellung wird schrittweise eingeführt.
Übergangsfristen
Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung gelten gestaffelte Übergangsfristen nach Umsatzgröße. Ein reines PDF gilt nicht als E-Rechnung im Rechtssinn.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit E-Rechnung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist ein PDF eine E-Rechnung?
Nein, erforderlich ist ein strukturiertes, maschinenlesbares Format wie XRechnung oder ZUGFeRD.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

