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Glossar · Umsatzsteuer§ 14 UStGDefinition

E-Rechnung

Strukturierte elektronische Rechnung, im B2B-Bereich verpflichtend.

Das Wichtigste in Kürze

Die E-Rechnung ist eine in einem strukturierten Format (z. B. XRechnung, ZUGFeRD) ausgestellte Rechnung. Im inländischen B2B-Bereich besteht seit 2025 eine Empfangspflicht; die Pflicht zur Ausstellung wird schrittweise eingeführt.

Rechtsgrundlage: § 14 UStG Bereich: Umsatzsteuer

Übergangsfristen

Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung gelten gestaffelte Übergangsfristen nach Umsatzgröße. Ein reines PDF gilt nicht als E-Rechnung im Rechtssinn.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit E-Rechnung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist ein PDF eine E-Rechnung?

Nein, erforderlich ist ein strukturiertes, maschinenlesbares Format wie XRechnung oder ZUGFeRD.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen. Gesetze im Internet.
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