SteuerNest
Begriff suchenZum Glossar
Glossar · Umsatzsteuer§ 14 UStGDefinition

Rechnung (Pflichtangaben)

Dokument mit gesetzlich vorgeschriebenen Angaben – Grundlage des Vorsteuerabzugs.

Das Wichtigste in Kürze

Eine ordnungsgemäße Rechnung ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug des Empfängers. § 14 UStG schreibt Pflichtangaben vor – von Namen und Anschrift über Steuernummer/USt-IdNr. bis zu Entgelt und Steuersatz.

Rechtsgrundlage: § 14 UStG Bereich: Umsatzsteuer

Kleinbetragsrechnung

Bis 250 € genügen erleichterte Angaben. Ab 2025 gewinnt die E-Rechnung im B2B-Bereich an Bedeutung. Fehlerhafte Rechnungen können rückwirkend berichtigt werden.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Rechnung (Pflichtangaben) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Was passiert bei fehlenden Pflichtangaben?

Der Vorsteuerabzug kann versagt werden; eine Rechnungsberichtigung ist möglich und wirkt teils rückwirkend.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

SteuerNest

Noch Fragen zu Rechnung (Pflichtangaben)?

Der KI-Assistent erklärt Steuerbegriffe im Zusammenhang deines Falls – rund um die Uhr.

Link kopiert