Bei der Entgeltumwandlung verzichtet man auf Teile des Bruttogehalts, die der Arbeitgeber in eine betriebliche Altersversorgung einzahlt. Die Beiträge sind bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei, die Leistungen später voll steuerpflichtig.
Steuer- und Sozialabgabenvorteil
Beiträge in Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds sind bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei, bis 4 Prozent zusätzlich sozialabgabenfrei. Details zur Systematik: betriebliche Altersvorsorge.
Nachgelagerte Besteuerung
Die späteren Renten oder Kapitalzahlungen sind als sonstige Einkünfte voll zu versteuern – vergleichbar mit der Rentenbesteuerung. Wer stattdessen privat vorsorgen will, vergleicht mit Riester-Rente und Rürup-Rente.
| Steuerfrei | bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (Rentenversicherung West) |
|---|---|
| Sozialabgabenfrei | bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze |
| Arbeitgeberzuschuss | 15 % Pflichtzuschuss bei Umwandlung |
| Auszahlungsphase | voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG) |
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Entgeltumwandlung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Lohnt sich Entgeltumwandlung?
Sie senkt heute Steuer und Sozialabgaben, führt aber zu voll steuerpflichtigen Leistungen und einer geringeren gesetzlichen Rente. Der Vergleich hängt vom Steuersatz in der Auszahlungsphase ab.
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?
Bei Entgeltumwandlung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds sind mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags zuzuschießen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

