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Glossar · Selbständige & Gewinn§ 4 Abs. 1 S. 2 EStGDefinition

Entnahme

Entnahme von Wirtschaftsgütern aus dem Betrieb für private Zwecke.

Das Wichtigste in Kürze

Eine Entnahme liegt vor, wenn der Unternehmer Geld, Waren oder Nutzungen für private Zwecke aus dem Betrieb herauszieht. Sie erhöht den Gewinn, damit stille Reserven nicht unversteuert ins Privatvermögen gelangen.

Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 1 S. 2 EStG Bereich: Selbständige & Gewinn

Bewertung mit Teilwert

Sachentnahmen werden mit dem Teilwert angesetzt, Nutzungs- und Leistungsentnahmen (z. B. private Kfz-Nutzung) mit den Selbstkosten. Die private Pkw-Nutzung wird häufig über die 1-%-Regelung erfasst.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Entnahme zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist die private Kfz-Nutzung eine Entnahme?

Ja, sie ist eine Nutzungsentnahme und wird als geldwerter Vorteil dem Gewinn hinzugerechnet.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 4 EStG – Gewinnbegriff. Gesetze im Internet.
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