Eine Entnahme liegt vor, wenn der Unternehmer Geld, Waren oder Nutzungen für private Zwecke aus dem Betrieb herauszieht. Sie erhöht den Gewinn, damit stille Reserven nicht unversteuert ins Privatvermögen gelangen.
Bewertung mit Teilwert
Sachentnahmen werden mit dem Teilwert angesetzt, Nutzungs- und Leistungsentnahmen (z. B. private Kfz-Nutzung) mit den Selbstkosten. Die private Pkw-Nutzung wird häufig über die 1-%-Regelung erfasst.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Ist die private Kfz-Nutzung eine Entnahme?
Ja, sie ist eine Nutzungsentnahme und wird als geldwerter Vorteil dem Gewinn hinzugerechnet.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

