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Glossar · Unternehmen & Körperschaft§ 27 KStGDefinition

Einlagenrückgewähr

Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto – keine Dividende, sondern Rückzahlung von Kapital.

Das Wichtigste in Kürze

Zahlt eine Kapitalgesellschaft Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto aus, liegt keine steuerpflichtige Dividende vor. Die Zahlung mindert die Anschaffungskosten der Beteiligung; darüber hinausgehende Beträge führen zu einem Veräußerungsgewinn.

Rechtsgrundlage: § 27 KStG Bereich: Unternehmen & Körperschaft

Einlagekonto und Verwendung

Das steuerliche Einlagekonto erfasst nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen und wird jährlich festgestellt. Ausschüttungen gelten zunächst als Verwendung des ausschüttbaren Gewinns; erst danach greift die Einlagenrückgewähr – Nachweis über die Steuerbescheinigung.

Folgen beim Gesellschafter

Bei Beteiligungen im Privatvermögen mindert die Rückgewähr die Anschaffungskosten; übersteigende Beträge sind wie eine Veräußerung zu behandeln, vgl. wesentliche Beteiligung. Im Betriebsvermögen ist der Buchwert der Beteiligung zu reduzieren, siehe Kapitalgesellschaft und verdeckte Gewinnausschüttung.

Eckdaten · Einlagenrückgewähr
Rechtsgrundlage§ 27 KStG – steuerliches Einlagekonto
Wirkungkeine Dividende, Minderung der Anschaffungskosten
Verwendungsreihenfolgeerst ausschüttbarer Gewinn, dann Einlagekonto
NachweisSteuerbescheinigung der Gesellschaft

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Ist eine Einlagenrückgewähr steuerfrei?

Sie ist keine Dividende. Steuerpflichtig wird sie erst, soweit sie die Anschaffungskosten der Beteiligung übersteigt.

Wie wird sie nachgewiesen?

Über die Steuerbescheinigung der Gesellschaft und die gesonderte Feststellung des Einlagekontos.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 27 KStG – Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen. Gesetze im Internet.
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