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Glossar · Unternehmen & Körperschaft§ 8 Abs. 3 KStGDefinition

Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)

Vermögensvorteil einer Kapitalgesellschaft an Gesellschafter außerhalb offener Ausschüttung.

Das Wichtigste in Kürze

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vorteil gewährt, den sie einem Fremden nicht eingeräumt hätte – etwa überhöhtes Gehalt oder zinslose Darlehen. Sie erhöht das Einkommen der Gesellschaft.

Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 3 KStG Bereich: Unternehmen & Körperschaft

Doppelte Folge

Die vGA wird dem Gewinn der Gesellschaft hinzugerechnet (Körperschaftsteuer) und beim Gesellschafter als Kapitalertrag (Abgeltungsteuer) erfasst. Maßstab ist der Fremdvergleich (Handeln eines ordentlichen Geschäftsleiters).

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist ein typisches Beispiel?

Ein unangemessen hohes Geschäftsführergehalt oder die verbilligte Überlassung von Firmeneigentum an den Gesellschafter-Geschäftsführer.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 8 KStG – Ermittlung des Einkommens. Gesetze im Internet.
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