Beim Teileinkünfteverfahren werden Dividenden und Veräußerungsgewinne aus im Betriebsvermögen gehaltenen oder wesentlichen Beteiligungen zu 60 % erfasst; 40 % bleiben steuerfrei. Im Gegenzug sind 60 % der Aufwendungen abziehbar.
Abgrenzung zur Abgeltungsteuer
Für Privatanleger gilt regelmäßig die Abgeltungsteuer. Das Teileinkünfteverfahren greift bei Beteiligungen im Betriebsvermögen und bei wesentlichen Beteiligungen nach § 17 EStG sowie auf Antrag bei unternehmerischen Beteiligungen.
| steuerpflichtig | 60 % |
|---|---|
| steuerfrei | 40 % |
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Wann ist das Teileinkünfteverfahren günstiger?
Wenn hohe Finanzierungskosten anfallen, da diese zu 60 % abziehbar sind – anders als bei der Abgeltungsteuer.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

