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Glossar · Kapital & Anlage§ 3 Nr. 40 EStGDefinition

Teileinkünfteverfahren

Besteuerung von 60 % der Erträge aus betrieblichen Beteiligungen.

Das Wichtigste in Kürze

Beim Teileinkünfteverfahren werden Dividenden und Veräußerungsgewinne aus im Betriebsvermögen gehaltenen oder wesentlichen Beteiligungen zu 60 % erfasst; 40 % bleiben steuerfrei. Im Gegenzug sind 60 % der Aufwendungen abziehbar.

Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 40 EStG Bereich: Kapital & Anlage

Abgrenzung zur Abgeltungsteuer

Für Privatanleger gilt regelmäßig die Abgeltungsteuer. Das Teileinkünfteverfahren greift bei Beteiligungen im Betriebsvermögen und bei wesentlichen Beteiligungen nach § 17 EStG sowie auf Antrag bei unternehmerischen Beteiligungen.

Eckdaten · Teileinkünfteverfahren
steuerpflichtig60 %
steuerfrei40 %

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Wann ist das Teileinkünfteverfahren günstiger?

Wenn hohe Finanzierungskosten anfallen, da diese zu 60 % abziehbar sind – anders als bei der Abgeltungsteuer.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 3 Nr. 40 EStG. Gesetze im Internet.
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