Bei der Einzelveranlagung wird jeder Ehegatte getrennt zur Einkommensteuer veranlagt. Der Splittingtarif entfällt, dafür können Progressionseffekte, Lohnersatzleistungen und außergewöhnliche Belastungen günstiger wirken.
Wann sie günstiger ist
Vorteilhaft bei hohen Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt, bei Verlusten eines Ehegatten, bei ausländischen Einkünften oder wenn die zumutbare Belastung bei nur einem Ehegatten überschritten wird.
Aufteilung der Abzüge
Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen ordnet man dem Ehegatten zu, der sie wirtschaftlich getragen hat; auf gemeinsamen Antrag ist eine Aufteilung zur Hälfte möglich. Die Günstigerprüfung zeigt, welche Variante überzeugt.
| Tarif | Grundtarif für jeden Ehegatten |
|---|---|
| Wahlrecht | jährlich neu, bis zur Unanfechtbarkeit des Bescheids |
| Zuordnung | nach wirtschaftlicher Belastung, hälftige Aufteilung auf Antrag |
| Typische Fälle | Lohnersatzleistungen, Verluste, hohe Krankheitskosten |
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Einzelveranlagung von Ehegatten zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist Einzelveranlagung dasselbe wie getrennte Veranlagung?
Sie hat die getrennte Veranlagung ab 2013 ersetzt, unterscheidet sich aber bei der Zuordnung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.
Wie finde ich die günstigere Variante?
Beide Varianten rechnen lassen. Steuerprogramme und das Finanzamt führen die Vergleichsrechnung durch.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

