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Glossar · Grundlagen & System§ 26a EStGDefinition

Einzelveranlagung von Ehegatten

Jeder Ehegatte versteuert nur die eigenen Einkünfte – ohne Splittingtarif, aber mit eigenen Vorteilen.

Das Wichtigste in Kürze

Bei der Einzelveranlagung wird jeder Ehegatte getrennt zur Einkommensteuer veranlagt. Der Splittingtarif entfällt, dafür können Progressionseffekte, Lohnersatzleistungen und außergewöhnliche Belastungen günstiger wirken.

Rechtsgrundlage: § 26a EStG Bereich: Grundlagen & System

Wann sie günstiger ist

Vorteilhaft bei hohen Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt, bei Verlusten eines Ehegatten, bei ausländischen Einkünften oder wenn die zumutbare Belastung bei nur einem Ehegatten überschritten wird.

Aufteilung der Abzüge

Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen ordnet man dem Ehegatten zu, der sie wirtschaftlich getragen hat; auf gemeinsamen Antrag ist eine Aufteilung zur Hälfte möglich. Die Günstigerprüfung zeigt, welche Variante überzeugt.

Eckdaten · Einzelveranlagung von Ehegatten
TarifGrundtarif für jeden Ehegatten
Wahlrechtjährlich neu, bis zur Unanfechtbarkeit des Bescheids
Zuordnungnach wirtschaftlicher Belastung, hälftige Aufteilung auf Antrag
Typische FälleLohnersatzleistungen, Verluste, hohe Krankheitskosten

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Einzelveranlagung von Ehegatten zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist Einzelveranlagung dasselbe wie getrennte Veranlagung?

Sie hat die getrennte Veranlagung ab 2013 ersetzt, unterscheidet sich aber bei der Zuordnung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.

Wie finde ich die günstigere Variante?

Beide Varianten rechnen lassen. Steuerprogramme und das Finanzamt führen die Vergleichsrechnung durch.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 26a EStG – Einzelveranlagung von Ehegatten. Gesetze im Internet.
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