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Glossar · Unternehmen & KörperschaftKStG, GmbHG, AktGDefinition

Kapitalgesellschaft

Juristische Person wie GmbH oder AG mit eigener Steuerpflicht.

Das Wichtigste in Kürze

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind juristische Personen mit eigener Rechts- und Steuerpersönlichkeit. Sie unterliegen der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer; Ausschüttungen werden beim Gesellschafter zusätzlich besteuert (Trennungsprinzip).

Rechtsgrundlage: KStG, GmbHG, AktG Bereich: Unternehmen & Körperschaft

Trennungsprinzip

Gesellschaft und Gesellschafter sind steuerlich getrennt. Gewinne werden auf Gesellschaftsebene besteuert; erst die Ausschüttung löst beim Gesellschafter Abgeltungsteuer aus. Unangemessene Vorteile sind verdeckte Gewinnausschüttungen.

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Gesamtsteuerbelastung einer GmbH?

Rund 30 % auf Gesellschaftsebene (KSt + GewSt); bei Ausschüttung kommt die Abgeltungsteuer hinzu.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. Körperschaftsteuergesetz (KStG). Gesetze im Internet.
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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