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Glossar · Familie & KinderBEEG, § 32b EStGDefinition

Elterngeld

Lohnersatzleistung nach der Geburt, steuerfrei aber mit Progressionsvorbehalt.

Das Wichtigste in Kürze

Das Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens nach der Geburt. Es ist selbst steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt und erhöht damit den Steuersatz auf das übrige Einkommen.

Rechtsgrundlage: BEEG, § 32b EStG Bereich: Familie & Kinder

Steuerliche Folge

Wegen des Progressionsvorbehalts kann bei der Veranlagung eine Nachzahlung entstehen – vor allem, wenn der andere Partner weiterarbeitet. Eine frühzeitige Anpassung der Vorauszahlungen kann sinnvoll sein.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Elterngeld zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich Elterngeld in der Steuererklärung angeben?

Ja, in der Anlage sonstige Angaben; es wird für den Progressionsvorbehalt benötigt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 32b EStG – Progressionsvorbehalt. Gesetze im Internet.
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