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Glossar · Verfahren & AO§ 87a AODefinition

ELSTER

Elektronisches Portal der Finanzverwaltung zur Abgabe von Steuererklärungen.

Das Wichtigste in Kürze

ELSTER (Elektronische Steuererklärung) ist das offizielle Onlineportal der Finanzverwaltung. Über das persönliche Zertifikat werden Steuererklärungen, Voranmeldungen und Anträge sicher und papierlos übermittelt.

Rechtsgrundlage: § 87a AO Bereich: Verfahren & AO

Pflicht zur elektronischen Abgabe

Für viele Erklärungen – etwa Umsatzsteuer-Voranmeldung, EÜR und betriebliche Steuererklärungen – ist die elektronische Übermittlung verpflichtend. Belege werden meist nur noch auf Anforderung nachgereicht (Belegvorhaltepflicht).

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit ELSTER zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist ELSTER kostenlos?

Ja, das Portal Mein ELSTER wird von der Finanzverwaltung kostenlos bereitgestellt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 87a AO – Elektronische Kommunikation. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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