Kurzarbeitergeld gleicht Entgeltausfälle bei vorübergehendem Arbeitsausfall aus. Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – dadurch kann es bei der Veranlagung zu Nachzahlungen kommen.
Pflichtveranlagung
Wer im Jahr mehr als 410 € an Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld bezogen hat, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Kurzarbeitergeld zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Warum kommt es zu Nachzahlungen?
Durch den Progressionsvorbehalt steigt der Steuersatz auf das übrige Einkommen, obwohl das Kurzarbeitergeld selbst steuerfrei ist.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

