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Glossar · Arbeitnehmer & Lohn§ 32b EStG, SGB IIIDefinition

Kurzarbeitergeld

Lohnersatz bei Arbeitsausfall, steuerfrei mit Progressionsvorbehalt.

Das Wichtigste in Kürze

Kurzarbeitergeld gleicht Entgeltausfälle bei vorübergehendem Arbeitsausfall aus. Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – dadurch kann es bei der Veranlagung zu Nachzahlungen kommen.

Rechtsgrundlage: § 32b EStG, SGB III Bereich: Arbeitnehmer & Lohn

Pflichtveranlagung

Wer im Jahr mehr als 410 € an Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld bezogen hat, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Kurzarbeitergeld zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Warum kommt es zu Nachzahlungen?

Durch den Progressionsvorbehalt steigt der Steuersatz auf das übrige Einkommen, obwohl das Kurzarbeitergeld selbst steuerfrei ist.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 32b EStG – Progressionsvorbehalt. Gesetze im Internet.
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