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Glossar · Grundlagen & System§ 32b EStGDefinition

Progressionsvorbehalt

Steuerfreie Ersatzleistungen erhöhen den Steuersatz auf das übrige Einkommen.

Das Wichtigste in Kürze

Bestimmte steuerfreie Leistungen – Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld sowie nach DBA freigestellte Auslandseinkünfte – bleiben selbst steuerfrei, erhöhen aber den auf das übrige Einkommen anzuwendenden Steuersatz.

Rechtsgrundlage: § 32b EStG Bereich: Grundlagen & System

Wirkung

Der besondere Steuersatz wird ermittelt, indem die steuerfreien Leistungen dem Einkommen fiktiv hinzugerechnet werden. Dadurch kann trotz gleichbleibendem steuerpflichtigem Einkommen eine Nachzahlung entstehen.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Progressionsvorbehalt zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Warum muss ich nachzahlen, obwohl die Leistung steuerfrei ist?

Weil der Progressionsvorbehalt den Steuersatz für das übrige Einkommen anhebt – die Leistung selbst bleibt steuerfrei.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 32b EStG – Progressionsvorbehalt. Gesetze im Internet.
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