Bestimmte steuerfreie Leistungen – Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld sowie nach DBA freigestellte Auslandseinkünfte – bleiben selbst steuerfrei, erhöhen aber den auf das übrige Einkommen anzuwendenden Steuersatz.
Wirkung
Der besondere Steuersatz wird ermittelt, indem die steuerfreien Leistungen dem Einkommen fiktiv hinzugerechnet werden. Dadurch kann trotz gleichbleibendem steuerpflichtigem Einkommen eine Nachzahlung entstehen.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Progressionsvorbehalt zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Warum muss ich nachzahlen, obwohl die Leistung steuerfrei ist?
Weil der Progressionsvorbehalt den Steuersatz für das übrige Einkommen anhebt – die Leistung selbst bleibt steuerfrei.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

