In der Einkommensteuererklärung geben Steuerpflichtige ihre Einkünfte und abziehbaren Aufwendungen an. Auf ihrer Grundlage setzt das Finanzamt die Einkommensteuer durch Steuerbescheid fest.
Pflicht und Freiwilligkeit
Arbeitnehmer sind teils zur Abgabe verpflichtet (Pflichtveranlagung), etwa bei Nebeneinkünften oder Steuerklassenkombination III/V. Sonst ist eine freiwillige Antragsveranlagung binnen vier Jahren möglich. Es gilt die Abgabefrist.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Bis wann muss ich abgeben?
Für steuerlich Beratene und Pflichtveranlagte gelten gesetzliche Fristen; die freiwillige Erklärung ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

