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Glossar · Grundlagen & System§ 25 EStG, § 149 AODefinition

Einkommensteuererklärung

Jährliche Erklärung der Einkünfte gegenüber dem Finanzamt.

Das Wichtigste in Kürze

In der Einkommensteuererklärung geben Steuerpflichtige ihre Einkünfte und abziehbaren Aufwendungen an. Auf ihrer Grundlage setzt das Finanzamt die Einkommensteuer durch Steuerbescheid fest.

Rechtsgrundlage: § 25 EStG, § 149 AO Bereich: Grundlagen & System

Pflicht und Freiwilligkeit

Arbeitnehmer sind teils zur Abgabe verpflichtet (Pflichtveranlagung), etwa bei Nebeneinkünften oder Steuerklassenkombination III/V. Sonst ist eine freiwillige Antragsveranlagung binnen vier Jahren möglich. Es gilt die Abgabefrist.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Einkommensteuererklärung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Bis wann muss ich abgeben?

Für steuerlich Beratene und Pflichtveranlagte gelten gesetzliche Fristen; die freiwillige Erklärung ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 25 EStG – Veranlagungszeitraum. Gesetze im Internet.
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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