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Glossar · Arbeitnehmer & Lohn§ 38b EStGDefinition

Steuerklasse

Einordnung der Arbeitnehmer für den monatlichen Lohnsteuerabzug.

Das Wichtigste in Kürze

Die sechs Steuerklassen bestimmen, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Sie berücksichtigen Familienstand und Zweitbeschäftigung; für Ehegatten sind die Kombinationen IV/IV, III/V und das Faktorverfahren möglich.

Rechtsgrundlage: § 38b EStG Bereich: Arbeitnehmer & Lohn

Kombinationen für Ehegatten

III/V passt bei sehr unterschiedlichen Einkommen, IV/IV bei ähnlichem Verdienst, das Faktorverfahren verteilt die Last gerechter. Die Steuerklasse ändert nur die Vorauszahlung, nicht die Jahressteuer – die ergibt sich aus dem Splitting.

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Wird die Steuerklassenkombination III/V abgeschafft?

Politisch ist ein Übergang zum Faktorverfahren geplant; maßgeblich sind die jeweils geltenden Regelungen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 38b EStG – Lohnsteuerklassen. Gesetze im Internet.
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