Die sechs Steuerklassen bestimmen, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Sie berücksichtigen Familienstand und Zweitbeschäftigung; für Ehegatten sind die Kombinationen IV/IV, III/V und das Faktorverfahren möglich.
Kombinationen für Ehegatten
III/V passt bei sehr unterschiedlichen Einkommen, IV/IV bei ähnlichem Verdienst, das Faktorverfahren verteilt die Last gerechter. Die Steuerklasse ändert nur die Vorauszahlung, nicht die Jahressteuer – die ergibt sich aus dem Splitting.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Wird die Steuerklassenkombination III/V abgeschafft?
Politisch ist ein Übergang zum Faktorverfahren geplant; maßgeblich sind die jeweils geltenden Regelungen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

